17.04.2018

Ohne Swisslos-Erträge, weniger Geld für den Sport!

Geldspiele machen die Akteure im Breitensport glücklich – aber nur, wenn bei Swisslos gespielt wird. Die Unterstützung durch Swisslos ist auch für die Fussballvereine und ihre Juniorinnen/Junioren von immenser Bedeutung.

Im 2017 konnte über den Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Drehscheibe den Sportverbänden, Sportvereinen, Gemeinden und Dritten im Kanton Zürich 7,43 Millionen Franken für die wertvolle Leistung zugeführt werden. Diese Unterstützung ist nun in Gefahr.

Das Geldspielgesetz setzt Artikel 106 der Bundesverfassung um, der vom Volk im März 2012 mit 87 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Dort steht, dass die Erträge aus Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für die Gemeinnützigkeit, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, abzuführen sind. Aus diesem Grund wird der Zugang zu illegalen Online-Geldspielen aus Malta, Gibraltar oder der Isle of Man gesperrt. Wegen dieser Zugangssperren haben verschiedene Jungparteien das Referendum gegen das Geldspielgesetz ergriffen, welches am 18. Januar 2018 mit 60‘744 Stimmen zustande kam. Die Bevölkerung wird am 10. Juni 2018 darüber abstimmen. Lehnt das Volk das neue Geldspielgesetz ab, so werden die Erträge von Swisslos – und damit die Unterstützung auch für den Sport – spürbar zurückgehen.

Darum: JA zum Geldspielgesetz
(Kurzargumentarium des Zürcher Kantonalverbandes für Sport)

Es steht nicht mehr und nicht weniger als die Zukunft des Jugend-, Breiten- und Vereinssports in der Schweiz auf dem Spiel.