News

24.10.2018

Bundesgericht weist Lärmklage ab!

Die grossen, vorbildlichen Bemühungen (z.B. Symphathie-Marsch) des FC Herrliberg wurden belohnt.

Das Bundesgericht hat mit dem Urteil vom 5. Oktober 2018 die Lärmklage von zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker in Herrliberg abgewiesen.

Die Gemeinde Herrliberg und der FC Herrliberg nahmen diesen Entscheid erleichtert zur Kenntnis. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Zürcher Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts, dass die Sportanlage Langacker nach Durchführung der von der Baukommission angeordneten lärmreduzierenden Massnahmen keinen übermässigen Lärm in der Umgebung verursacht. Auf weitergehende Massnahmen durfte die Baukommission verzichten, da dies zu unverhältnissmässigen Einschränkungen des im öffentlichen Interesse liegenden Sportbetriebs geführt hätte.

Ein grosses Kompliment an den FC Herrliberg im Namen der ganzen "FVRZ-Familie"!

Offizielle Mitteilungen (15.05.2024)

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Kommentar (03.05.2024)

Von einseitigem Gegenvernehmen

von Bruno Füchslin, Medienberichterstatter FVRZ,
[email protected]  

Wenn wieder Flugwetter für Trainer – ihres Zeichens «sportlich Verantwortliche» – ist, lässt sich nicht leugnen, dass sich die Vereinsverantwortlichen eine Entlassung («freistellen» tönt bedeutend vornehmer …) in den meisten Fällen nicht leicht machen. Von den finanziellen Auswirkungen abgesehen, geht auch ein zwischenmenschlicher Bruch mit einher. Im besten Fall wird dies dann mit «in gegenseitigem Einvernehmen» beschrieben. Vielleicht wars aber doch eher «in einseitigem Gegenvernehmen»?

Wenn fehlende Punkte am Trainerstuhl sägen, geschieht ja mehr oder minder stets dasselbe. Wer in einer Negativspirale dreht, muss sich mit internem wie von aussen einprasselnden Druck beschäftigen. Das ist logischerweise äusserst unangenehm. Medien, tatsächliche oder so genannte Fans und Sponsoren erwarten zwingend Handlungen. Ergo sammelt das Brennglas seinen Fokus auf eine Person. Weils offenbar zu kompliziert ist, all die ebenso einwirkenden Fakten aufzubrösmeln. Und so wird halt jene Person geopfert, die vor zwei Jahren noch als «Hoffnungsträger» und «Ideallösung» präsentiert wurde.

Und immer wieder stellt sich dieselbe Frage: Sind Vereinsleitungen nicht fähig, eine schwierige Phase gemeinsam mit eben dieser «Ideallösung» durchzustehen? Haben die alle kein Rückgrat? Werden die Energien im Pro und Kontra so verzettelt, bis nur eine Entlassung immerhin dieses Problem wegwischt? Erklärungen wie «erreicht die Mannschaft nicht mehr» oder «lässt Gruppenbildungen zu» sind vielfach einfach dumme, von eventuell weit tiefer liegenden Problemen ablenkende Floskeln.

Wenns denn wegen ausstehenden Punkten Realfakten gibt: Noch nie, wirklich noch nie in diesem Fussballzirkus war je von einem Präsidenten, einem Sportchef und sonstwie für Verpflichtungen zuständigen Personen dies zu vernehmen: «Wir haben uns in der Person XY beziehungsweise dessen Qualitäten massiv geirrt. Dies ist unser Versäumnis.» Würde heissen: Der «Hoffnungsträger» wäre von der Punktekrise zumindest halbwegs entlastet. Und in Sachen «für Versäumnisse Verantwortung übernehmen» steht schon ein Neuer parat. Das eröffnet völlig neue Perspektiven. Es sei denn, dass schlicht die Qualität der Spieler hinter den Erwartungen so im Rückstand ist, dass auch der neue Punktezampano keinen Hasen aus dem Hut zaubern kann.