Was gilt als Ereignis? Was kann (muss) dem FVRZ gemeldet werden?
Grundsätzlich erhalten die Vereine jederzeit Hilfe beim FVRZ, wenn sie diese wünschen. Ereignisse, die ein erhöhtes Krisenpotenzial haben, können dem FVRZ gemeldet werden, damit die nötigen Massnahmen getroffen werden können. Sie müssen deshalb auf jeden Fall innerhalb der angegebenen Frist (Zeitraum) gemeldet werden. Gemeldet werden müssen in jedem Fall die Spielabbrüche, welche beispielsweise aufgrund einer Tätlichkeit am Schiedsrichter erfolgten. Nicht betroffen sind natürlich Spielabbrüche aufgrund schlechter Witterung.
Nachfolgend sind sie in zwei Kategorien (siehe Schema) eingeteilt:
- Ereignisse der Kategorie 1 müssen via Alarmierungszentrale gemeldet werden.
- Ereignisse der Kategorie 2 werden via Geschäftsstelle gemeldet.
Ereignisse im Rahmen des „normalen“ Spielbetriebs werden nach wie vor über die Geschäftsstelle (Telefon 044 732 22 22) gemeldet.
Die Entscheidung, zu welcher Kategorie ein Ereignis gehört, liegt oft bei den Betroffenen selbst und muss aufgrund der vorliegenden Situation gefällt werden. Dringende Bitte: Pro Verein meldet nur eine kompetente Person den Vorfall. Bitte vorgängig absprechen, wer diese Aufgabe übernimmt. |