Kommentar FVRZ (15.01.2010)
TCS-Information (03.02.2010)
Schreiben des SFV (16.02.2010)
Bericht Tages Anzeiger (17.03.2010)
Präzision vom Eidgenössischen Departement
Betreffend dem ab dem 1. April 2010 geltenden Gesetz für Kinderrückhaltevorrichtungen gelten folgende Ausnahmen:
Bei Sitzplätzen mit Beckengurten (Zweipunktgurte) genügt es, Kinder ab 7 Jahren mit den vorhandenen Gurten zu sichern. Diese Ausnahme ist vorderhand befristet bis 31.12.2012.
Auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen mit reduzierten Abmessungen (Eintrag im Fahrzeugausweis) und in Gesellschaftswagen (mehr als 3.5t und mehr als 9 Sitzplätze), müssen Kinder bis 4 Jahren mit einer Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden.
Weitere Informationen vom Eidgenössischen Departement
Gemäss Schreiben des Regionalvorstandes FVRZ vom 25. Februar 2010 werden untenstehend dem FVRZ bekannte Angebote von günstigen Kindersitzen publiziert, ohne dass der FVRZ jedoch dafür irgendeine Haftung übernehmen kann.
Bekannte Angebote:
- Fr. 15.00 - 19.00 bei Tegro AG
- Fr. 19.50 beim Jumbo
- Fr. 14.90 beim Landi*
* = momentan ausverkauft (neue Lieferung per April) |