
Die National-Liga (NL) wurde am Wochenende vom 15./16. Juli 1933 in Vevey als eine von drei eigenständigen Abteilungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) gegründet. Nach 70 Austragungen der Meisterschaft in der National-Liga A und ab 1944 in der National-Liga B beschlossen die Klubvertreter im Juni 2003 die Umwandlung in die Swiss Football League (SFL). Als dritte Kraft neben der Amateurliga und der 1. Liga ist die SFL verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der Profifussball-Meisterschaften in den beiden höchsten Spielklassen der Schweiz, der Axpo Super League (ehemalige NLA) und der Challenge League (früher NLB).
Seit der Umwandlung von der National-Liga in die Swiss Football League auf die Saison 2003/04 hin, treten in der Axpo Super League (ASL) die zehn besten Klubs des Landes gegeneinander an, die Challenge League (ChL) als zweithöchste Liga wird seit 2008/09 aus 16 Mannschaften gebildet. Dieser heutige Zustand ist der (vorläufige) Abschluss einer wechselhaften Periode, in welcher die Zusammensetzung der beiden höchsten Ligen wiederholt verändert worden war. In der NLA spielten zwischen 1976 und 2003 jeweils zwischen 12 und 16 Teams, in der NLB zwischen 12 und 24 (!) Mannschaften. Gleichzeitig wurde auch der Meisterschaftsmodus immer wieder abgeändert. Vor dieser Zeit der ständigen Veränderungen herrschte seit Anfang der Vierzigerjahre bis in die Saison 1975/76 mit je 14 Klubs in der NLA und der NLB eine Zeit der Kontinuität.
Zur Ermittlung des Schweizer Meisters treten die zehn Klubs der Axpo Super League im heutigen Modus viermal gegeneinander an. Die letztplatzierte Mannschaft der ASL steigt nach 36 Meisterschaftsrunden direkt in die Challenge League ab und wird durch den Meister der zweithöchsten Liga ersetzt. In zwei Barrage-Spielen nach Europacup-Modus wird zwischen dem 9. der ASL und dem 2. der ChL der letzte Teilnehmer an der Meisterschaft der Schweizer Eliteklasse ermittelt. Aus der ChL steigen nach 30 Runden mit jeweils zwei Partien gegen jeden Gegner die beiden letztplatzierten Klubs in die 1. Liga ab und werden durch zwei Aufsteiger ersetzt.
Die Teilnehmer im Europacup werden auf der Grundlage der Platzierung der Schweiz im 5-Jahres-Rangking der UEFA ermittelt. Der Meister der Saison 2010/11 wird möglicherweise zum ersten Mal in der Geschichte der Champions League einen Fixplatz in der Gruppenphase erhalten. Dies ist der Fall, wenn der Sieger der Champions League 2011 sich über den nationalen Wettbewerb direkt für die Gruppenphase qualifiziert. Der Vize-Meister bestreitet in jedem Fall die Qualifikation zur UEFA Champions League, der Cupsieger und die beiden Klubs auf den Rängen 3 und 4 der Meisterschaft treten in der Saison 2011/12 zu den Ausscheidungsspielen in der Europa League an.
Das Lizenzierungsverfahren
Für die Teilnahme an den Meisterschaften der SFL ist die Erteilung einer Klublizenz durch die Lizenzkommission oder allenfalls durch die Rekursinstanz für Lizenzen der SFL für die entsprechende Spielkategorie zwingend notwendig, auch für aufstiegswillige Klubs aus der 1. Liga. Die Lizenzgesuche beinhalten sportliche, infrastrukturelle, administrative, rechtliche und finanzielle Kriterien.
Ein besonderes Augenmerk bei der Erteilung der Klublizenzen wird der Infrastruktur geschenkt. Zusammen mit der Vergabe der EURO-Endrunde 2008 in die Schweiz und nach Österreich führte dies zu einer dritten Phase der Modernisierung der Schweizer Fussballstadien nach den Zwanziger- und den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Als erstes Stadion wurde der St. Jakob-Park in Basel eingeweiht (2001, Ausbau 2007), anschliessend das Stade de Genève (2003), das Stade de Suisse Wankdorf in Bern (2005), die Maladière in Neuchâtel (2007), der Letzigrund in Zürich (2007) und die AFG Arena in St. Gallen (2008). Momentan im Bau befindet sich die neuen Stadien in Luzern und Thun, die im Sommer 2011 eröffnet werden sollen. Weitere Projekte sind in Planung.
Die erfolgreichste Schweizer Klubmannschaft und damit Schweizer Rekordmeister ist der 1886 gegründete Grasshopper Club Zürich. Die Zürcher sicherten sich seit der Gründung der National-Liga vor 75 Jahren 19 Meistertitel (27 seit 1898) und gewannen 18 Mal den Schweizer Cupwettbewerb. Der zweiterfolgreichste Klub in der NL/SFL seit 1933 ist der FC Basel (13 Titel), vor Servette Genf und dem FC Zürich (je 10), dem BSC Young Boys (5) und Lausanne-Sports (5). Seit 2001 teilten der FC Basel (5 Titel), der FC Zürich (3) und die Grasshoppers (2) alle Titel unter sich auf und untermauerten damit ihre Vorherrschaft im Schweizer Fussball.
Abteilung des SFV mit eigenen Statuten
Die Swiss Football League ist eine Abteilung des SFV und laut eigenen Statuten – wie der Dachverband – als Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB organisiert. Das Stimmenverhältnis für die Delegiertenversammlung des Gesamtverbandes ist in den SFV-Statuten festgehalten: die Amateurliga verfügt über 47 Stimmen, die 1. Liga über 26 und die SFL über 28 Stimmen.
Die SFL bezweckt insbesondere die Förderung des Fussballsports in der Schweiz, die Organisation des Nicht-Amateur-Fussballs, die Wahrung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und die Organisation des Wettspielbetriebs. Mitglieder sind die 10 Klubs der ASL und die 16 Klubs der ChL. Bedingung für die Teilnahme an den Meisterschaften der Axpo Super League oder der Challenge League ist vor jeder Saison die Erteilung der Lizenz durch die entsprechenden Organe der SFL. Zudem müssen seit der Saison 2006/07 alle ASL-Klubs als Aktiengesellschaft organisiert sein.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der SFL und hat die Kompetenz zur Regelung der wichtigsten Geschäfte, insbesondere der Genehmigung und Änderung der Statuten und Reglemente sowie der Wahl aller Organe. Von den 26 Mitgliedern verfügen die 16 Klubs aus der Challenge League über eine Stimme, die 10 Klubs der Super League haben je eine Stärke von 1,6 Stimmen, um das Gleichgewicht der beiden Ligen sicherzustellen. Das Komitee besteht aus dem Präsidenten, der gleichzeitig als Delegierter des Komitees die Geschäftsstelle führt, und acht Mitgliedern. Dem Komitee obliegt die Führung der SFL, insbesondere die Vorbereitung und Einberufung der GV, die Vorbereitung des Budgets und der Jahresrechnung sowie die Ernennung der Mitglieder der beratenden Kommissionen und der Lizenzadministration. Weitere Gremien sind das Kontrollorgan (eine unabhängige Revisionsstelle), die Präsidentenkonferenz, acht Rechtsanwendungsbehörden und neun beratende Kommissionen ohne Organeigenschaft.