Die Mutationskommission der SFL übt die Oberaufsicht über die Klubwechsel innerhalb der SFL aus und hat im Übrigen diejenigen Befugnisse, die ihr durch das Reglement der SFL über die Trainings- und Ausbildungsförderung eingeräumt werden. Sie bestimmt im Streitfall auf Verlangen einer Partei insbesondere die Höhe des Ausbildungsbeitrages und die Höhe und Fälligkeit der Trainings- und Ausbildungsentschädigung.
» Ausbildungsentschädigung 1
» Ausbildungsentschädigung 2
» Ausbildungsentschädigung 3 (vgl. auch Entscheid der 2. Instanz)
» Ausbildungsentschädigung 4
» Ausbildungsentschädigung 5