Ausbildungsstruktur

Ausbildungsstruktur (Wichtige Informationen – Trainerausbildung in der Schweiz)

Berechtigung zur Kursteilnahme

In der Schweiz können interessierte Personen an den Trainerausbildungskursen teilnehmen, wenn sie Mitglied eines Fussballvereins der Schweiz sind.

 

Kursbesuche

An den Trainerkursen müssen alle TeilnehmerInnen das gesamte Kursprogramm vollumfänglich besuchen und aktiv mitmachen. Es können keine Gesuche um vorzeitige Entlassung oder Dispensationen von einzelnen Lektionen bewilligt werden. Es wird von den Kursbesuchern Engagement und Pünktlichkeit erwartet. Bei allen Trainerkursen, welche durch das Sportamt des Kantons Zürich organisiert werden, wird eine Erwerbsausfall-Entschädigung (EO) bezahlt. Für die Kurse, welche vom Verband (SFV oder FVRZ) organisiert werden, kann keine EO-Entschädigung bezahlt werden (Erkennung anhand Kursnummer).

 

Einstieg in die Trainertätigkeit

Die zukünftigen Trainer können den vierstündigen Einsteigerkurs absolvieren. Dieser Kurs wird vom Verband organisiert und ist Voraussetzung für den C-Basic-Kurs (J+S-Jugendsport, 10-20 Jahre) und den D-Diplom-Kurs (J+S-KIndersport, 5-10 Jahre). 

 

Fortbildungspflicht

Alle zwei Jahre müssen die Diplome (SFV) und die Leiteranerkennungen (J+S) mit dem Modul Fortbildung Fussball (früher „FK“) bzw. Modul Fortbildung Kindersport um zwei Jahre verlängert werden. Diese Fortbildungsmodule dauern einen Tag. Besuchen J+S-Leitende 2 Jahre lang kein Modul, so ist die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt. Die Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter fällt in den Status "weggefallen". Die Bedingungen um eine Anerkennung im Status "weggefallen" zu erneuern, sind dieselben wie für die Verlängerung einer "gültigen" Anerkennung. Personen, die seit längerer Zeit keine Weiterbildung mehr besucht haben, empfehlen wir ein Modul in jenem Bereich, in welchem sie wieder aktiv sein wollen (Kinder- oder Jugendsport). Der Status "weggefallen archiviert" wurde per 1.1.2022 eliminiert.

 

Bussen/Gebühren

Bei definitiver Kursteilnahme akzeptieren die TeilnehmerInnen automatisch das Gebühren-/Bussenreglement des FVRZ und der Fachstelle Sport Zürich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden dem Stammverein Bussen/Gebühren gemäss Tarifblatt FVRZ ausgesprochen.