24.10.2018

Bundesgericht weist Lärmklage ab!

Die grossen, vorbildlichen Bemühungen (z.B. Symphathie-Marsch) des FC Herrliberg wurden belohnt.

Das Bundesgericht hat mit dem Urteil vom 5. Oktober 2018 die Lärmklage von zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker in Herrliberg abgewiesen.

Die Gemeinde Herrliberg und der FC Herrliberg nahmen diesen Entscheid erleichtert zur Kenntnis. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Zürcher Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts, dass die Sportanlage Langacker nach Durchführung der von der Baukommission angeordneten lärmreduzierenden Massnahmen keinen übermässigen Lärm in der Umgebung verursacht. Auf weitergehende Massnahmen durfte die Baukommission verzichten, da dies zu unverhältnissmässigen Einschränkungen des im öffentlichen Interesse liegenden Sportbetriebs geführt hätte.

Ein grosses Kompliment an den FC Herrliberg im Namen der ganzen "FVRZ-Familie"!