23.01.2019

Digitalisierung der Spielerqualifikation auf clubcorner.ch

Mitteilung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) vom 14. Januar 2019.

 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die digitale Qualifikation rückt immer näher!
 
Ab 15. Januar 2019 werden sämtliche Qualifikations- und Transferprozesse von Spielern und Spielerinnen ausschliesslich über clubcorner.ch abgewickelt.
 
Konkret bedeutet dies, dass Spieleranmeldungen, Transfers oder Leihgaben nicht mehr per Post an den Schweizerischen Fussballverband eingereicht werden können.
 
Das Wettspielreglement, das Reglement für die Qualifikation der SFL-Spieler sowie das Futsal-Reglement wurden Anfangs Jahr entsprechend angepasst und Ihnen zur Verfügung gestellt.
 
Wir versichern Ihnen schon jetzt: Diese Umstellung ist eine signifikante Vereinfachung im Qualifikationsverfahren. Die Digitalisierung wird das Leben aller Vereinsfunktionäre sowie der Spieler erheblich erleichtern und gleichzeitig die Qualifikationsfristen in den meisten Fällen verkürzen.
 
Betroffen sind namentlich folgende Prozesse:
-        Spieleranmeldung (Erstregistrierung)
-        Wiederanmeldung
-        Definitiver nationaler Übertritt
-        Leihweiser nationaler Übertritt
-        Internationaler Übertritt zu einem Schweizer Klub
-        Doppellizenz
 
Hier finden Sie die Anleitungen für die verschiedenen Prozesse: http://org.football.ch/desktopdefault.aspx/tabid-2887/8788_read-224984/
 
Folgende Funktionen erlauben auf clubcorner.ch ab dem 15. Januar 2019 die Vorbereitung und/oder die Bestätigung eines Antrags. (Bitte beachten: Sie müssen die Funktion «Verantwortlicher Spielerlizenzen» vorgängig der entsprechenden Person zuweisen):
-        Trainer/-in: kann einen Antrag vorbereiten
-        Spielerlizenzen (neu ab dem 15. Januar 2019): kann einen Antrag vorbereiten und/oder bestätigen
 
Wir machen Sie gern darauf aufmerksam, dass je nach Antragstyp gewisse Dokumente auf clubcorner.ch hochgeladen werden müssen. Bei einer Erstregistrierung beispielsweise werden Sie aufgefordert, ein Foto und eine Kopie eines Ausweispapiers hochzuladen (kann mit einem Smartphone aufgenommen werden).
 
Die ehemalige schriftliche Unterschrift des Spielers, gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters, sowie die Unterschrift des bisherigen Klubs, im Fall eines Transfers, gehören somit ab 15. Januar 2019 der Vergangenheit an und erfolgen neu durch eine Bestätigung via Link in einer Email / SMS Code.
 
clubcorner.ch wird Sie unter anderem auch zum korrekten Antragstyp führen und entsprechende Hilfen zur erfolgreichen Abwicklung Ihres Antrags anbieten. Sie können den Status Ihres jeweiligen Antrags jederzeit auf clubcorner.ch mitverfolgen.
 
Wir bitten Sie eindringlich, ab 15. Januar 2019 alle oben aufgelisteten Prozesse nur noch über clubcorner.ch abzuwickeln. Per Post eingereichte Qualifikationsanträge können durch die Spielerkontrolle des SFV nicht mehr bearbeitet werden.
 
Wir sind überzeugt, dass wir weitere Voraussetzungen geschaffen haben, die Zeit sparen, Nerven schonen und für Verbindlichkeit zu jedem Zeitpunkt sorgen.
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Schweizerischer Fussballverband
Spielerkontrolle
Postfach - 3000 Bern 15 - Schweiz