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02.06.2020

Corona-Virus: Schutzkonzept für Trainings-/Spielbetrieb ab 6. Juni 2020

Mitteilung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV)

Die Umsetzung des Bundesratsentscheids bleibt mit gewissen Herausforderungen verbunden, die durch die Klubs und die Sportanlagenbetreiber zu meistern sind. Es ist insbesondere weiterhin ein Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb erforderlich. Auf football.ch oder den aktuellen Corona Informationen findet man ein vom SFV überarbeitetes Musterschutzkonzept von Swiss Olympic, das jeder Klub mit geringem Aufwand für seine Verhältnisse anpassen und ergänzen kann. Zudem wurden die Rahmenvorgaben des Bundesamtes für Sport (BASPO), auf denen das Musterkonzept basiert, und eine graphische Darstellung der geltenden Massnahmen publiziert.

Wichtig: die Schutzkonzepte der Klubs müssen weder dem SFV noch einer Behörde eingereicht werden. Sie müssen aber auf Anfrage den Gesundheitsbehörden vorgelegt werden können.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem aktuellen COVID-19-Schutzkonzept des SFV, das bis und mit 5. Juni gültig bleibt, sind die folgenden:

 

Trainingsbetrieb

  • Es kann wieder normal trainiert werden (in ganzen, allerdings weiterhin beständigen Teams; mit Zweikämpfen und Trainingsmatches; der Ball darf wieder in die Hand genommen werden).
  • Duschen, Umziehen etc. kann wieder vor Ort erfolgen, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.
  • Das Trainingsmaterial kann wieder wie gewohnt eingesetzt werden und muss nicht mehr nach jeder Verwendung desinfiziert/gereinigt werden.

 

Spielbetrieb

  • Es können wieder Fussballspiele stattfinden.
  • Neben den Beteiligten (Spieler, Trainer, Schiedsrichter; sichergestellt via clubcorner.ch) sind auch alle Personen, die einem Training/Spiel beiwohnen (Staff, Zuschauer, etc.) zu registrieren (Name, Vorname, Telefonnummer). Die entsprechenden Daten sind während 14 Tage aufzubewahren (Ermöglichung des sogenannten Contact Tracings).
  • Begrenzung der Anzahl Personen (inkl. Spieler, Trainer, Schiedsrichter, etc.), die sich gleichzeitig auf der Sportanlage aufhalten: auf maximal 300.
  • Signalisiertes und koordiniertes Eintreffen und Verlassen der Anlage.
  • Wer ein Spiel organisiert (in der Regel der Heimklub), muss eine verantwortliche Person bezeichnen/bestimmen, die für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist.

 

SFV (02.06.2020)

Offizielle Mitteilungen (22.05.2024)

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Kommentar (17.05.2024)

Mehrkosten von 0.28 Franken pro Tag

von Bruno Füchslin, Medienberichterstatter FVRZ,
[email protected]  

Als Gast bei einer Generalversammlung eines regionalen FCs. Sauber vorbereitet, ebenso detailliert präsentiert. Zu diskutieren gabs wenig. Wenn von Mitgliedern Fragen gestellt werden, ist dies in der Mehrheit von Vorteil. Es suggeriert Interesse, weckt Aufmerksamkeit. Nichts ist schlimmer als eine GV ohne irgend welche Reaktionen; der Vorstand ist sich danach nicht sicher, ob wirklich alles so fraglos okay ist, ob er gar – gefühlt – diktatorisch auftritt oder ob allfällige Themen erst danach, beim obligaten Umtrunk, durchaus GV-Wichtiges beinhalten.
Traktandum 6: Jahresrechnung. Alles sauber aufgelistet, auch für Nicht-Kassaspezialisten übersichtlich präsentiert. Schon unglaublich, was da an Positionen anfallen und Einnahmen/Ausgaben einigermassen im Gleichgewicht gehalten werden müssen. Traktandum 8: Nach zwölf (!) Jahren unveränderten Mitgliederbeiträgen schlägt der Vorstand eine Anpassung vor. Statt bislang 300 steigt der Obolus für Aktive auf 400 Franken. Auch die weiteren Kategorien erfahren eine Heraufsetzung.
Vor der Abstimmung gibts eine Rückfrage, im übertragenen Sinn so formuliert: «Was kriegen die Mitglieder an Mehrleistung/Mehrwert für diese 100 Franken?» Wie bitte? Reichts noch nicht, dass Vorstand und Funktionäre während Jahren für ein Salär von null Franken den Vereinsball am laufen halten, auf und – vor allem – neben dem Spielfeld? Die materiell so gut wie immer nur drauflegen, weil ihnen eben dieser Verein mit all seinen sozialen Inhalten wichtig ist? Ist das tatsächlich wahr, dass Mehrkosten von knapp 28 Rappen pro Tag (!) überhaupt zu dieser Frage provozieren?
Keine weitere Voten. Wurde bis auf eben jenen Fragesteller von allen gutgeheissen. Vielleicht rechnet er nach: Im Restaurant nur einen simplen Kaffee weniger trinken – und schon sind 16 Mehrkosten-Tage bezahlt. Für etwas, was ja eigentlich die liebste Freizeitbeschäftigung darstellt. Für den Grossteil – offenbar mit Ausnahmen …