News

27.03.2021

Corona - Trainings-/Spielbetrieb FVRZ

Stand aufgrund den aktuellen Beschlüssen des Bundesrates.

Am Freitag, 19. März 2021, entschied der Bundesrat, dass an den bestehenden Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgehalten wird und es im Sport zu keinen weiteren Lockerungen kommt. Deshalb gilt bis auf weiteres, dass alle Spielerinnen/Spieler bis und mit Jahrgang 2001 ohne Auflagen Fussball spielen können, während alle älteren Spielerinnen/ Spieler (ab Jahrgang 2000) keine Wettkämpfe bestreiten und nur unter Einschränkungen trainieren dürfen.

 

Meisterschaft/Cup nach Variante 1 (Juniorinnen/Junioren) & Variante 2 (Aktive/Senioren)

Weiteres Vorgehen:

  • Der Spielbetrieb der Aktiven Frauen, Herren und Senioren wird definitiv nicht gemäss Variante 1 stattfinden. Die aufgeschalteten Spielpläne sind nicht mehr gültig. Neu wird nach Variante 2 (Start anfangs/Mitte Mai) gespielt und die neuen Spielpläne für die erste Phase (bis 22. Mai 2021) werden nach Möglichkeit noch vor Ostern aufgeschaltet.
  • Der Spielbetrieb der Juniorinnen/Junioren Kategorie B und jünger findet wie geplant nach Variante 1 statt (Start am 10./11. April). Es gelten die auf der FVRZ-Homepage und im Clubcorner publizierten Spielpläne.
  • Betreffend Spielbetrieb der A-Juniorinnen/Junioren haben die Vereine am 22. März 2021 ein Infoschreiben erhalten. Je nach Ausgang der Umfrage wird nach Variante 1 oder Variante 2 gespielt.

Zur Erinnerung:
Bei den Jahres-Meisterschaften werden gemäss Variante 2 vorerst die verbleibenden Spiele der Vor-/Herbstrunde angesetzt. Nach fertig gespielter Vorrunde werden die Gruppen halbiert und für die halbierten Gruppen neue Spielpläne erstellt.
Spieldaten gemäss Rundenkalender Variante 1/2.

 

Schutzkonzept

Es ist dem FVRZ ein grosses Anliegen, die Vereine auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen:

  • Alle Vereine sind verpflichtet, sich weiterhin strikt an die Corona-Vorgaben (Schutzkonzepte) gemäss SFV zu halten.
  • Die ergänzenden Weisungen für den Spielbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Vereine in der folgenden Woche.
  • Für alle Spielerinnen und Spieler ab Jahrgang 2000 und älter sind Wettkämpfe und Trainings mit Körperkontakt weiterhin nicht erlaubt.
  • Es dürfen keine Trainingsspiele in den Ligen/Kategorien der Frauen, Herren und Senioren abgemacht/durchgeführt werden. Diese Spiele werden vom FVRZ nicht bewilligt (auch nicht mit Begründung, dass nur Jahrgänge 2001 und jüngere zum Einsatz kommen).
  • Die Gastmannschaft und der Schiedsrichter müssen, falls keine Garderoben zur Verfügung stehen, mindestens bis zwei Tage vor dem Spiel durch den Heimverein informiert werden.
  • Auf den Pausentee ist weiterhin zu verzichten. Es sollen nur persönliche Trinkflaschen benutzt werden.
  • Es dürfen keine Zuschauer (Ausnahme: die dem Spiel zugehörigen Vereinsfunktionäre) bei den Spielen anwesend sein. Die Vereine sind angehalten, die Eltern und die Vereinsmitglieder über das Zuschauer-Verbot zu informieren und nach Lösungen mit den örtlichen Behörden zu suchen, damit keine Zuschauer bei den Spielen anwesend sind (z.B. Absperrungen aufstellen, Plakate aufhängen, Zugänge schliessen usw.).
  • Club-Restaurants dürfen aktuell nur einen Take-Away Betrieb anbieten. Sitzplätze vor Ort sind weiterhin nicht erlaubt.

 

Offizielle Mitteilungen (15.05.2024)

FVRZSFV

Neue Adresse FVRZ:
Fussballverband Region Zürich
WIN4 Kubus
Grüzefeldstrasse 34
8400 Winterthur

Frauen-/Mädchenfussball


Unterstützung Frauen-/Mädchenfussball:
Hilfsmittel / Ideen
 

Kommentar (17.05.2024)

Mehrkosten von 0.28 Franken pro Tag

von Bruno Füchslin, Medienberichterstatter FVRZ,
[email protected]  

Als Gast bei einer Generalversammlung eines regionalen FCs. Sauber vorbereitet, ebenso detailliert präsentiert. Zu diskutieren gabs wenig. Wenn von Mitgliedern Fragen gestellt werden, ist dies in der Mehrheit von Vorteil. Es suggeriert Interesse, weckt Aufmerksamkeit. Nichts ist schlimmer als eine GV ohne irgend welche Reaktionen; der Vorstand ist sich danach nicht sicher, ob wirklich alles so fraglos okay ist, ob er gar – gefühlt – diktatorisch auftritt oder ob allfällige Themen erst danach, beim obligaten Umtrunk, durchaus GV-Wichtiges beinhalten.
Traktandum 6: Jahresrechnung. Alles sauber aufgelistet, auch für Nicht-Kassaspezialisten übersichtlich präsentiert. Schon unglaublich, was da an Positionen anfallen und Einnahmen/Ausgaben einigermassen im Gleichgewicht gehalten werden müssen. Traktandum 8: Nach zwölf (!) Jahren unveränderten Mitgliederbeiträgen schlägt der Vorstand eine Anpassung vor. Statt bislang 300 steigt der Obolus für Aktive auf 400 Franken. Auch die weiteren Kategorien erfahren eine Heraufsetzung.
Vor der Abstimmung gibts eine Rückfrage, im übertragenen Sinn so formuliert: «Was kriegen die Mitglieder an Mehrleistung/Mehrwert für diese 100 Franken?» Wie bitte? Reichts noch nicht, dass Vorstand und Funktionäre während Jahren für ein Salär von null Franken den Vereinsball am laufen halten, auf und – vor allem – neben dem Spielfeld? Die materiell so gut wie immer nur drauflegen, weil ihnen eben dieser Verein mit all seinen sozialen Inhalten wichtig ist? Ist das tatsächlich wahr, dass Mehrkosten von knapp 28 Rappen pro Tag (!) überhaupt zu dieser Frage provozieren?
Keine weitere Voten. Wurde bis auf eben jenen Fragesteller von allen gutgeheissen. Vielleicht rechnet er nach: Im Restaurant nur einen simplen Kaffee weniger trinken – und schon sind 16 Mehrkosten-Tage bezahlt. Für etwas, was ja eigentlich die liebste Freizeitbeschäftigung darstellt. Für den Grossteil – offenbar mit Ausnahmen …