Gemäss den gültigen Weisungen Sonderbewilligungen (Link), wurden Sonderbewilligungen grundsätzlich für die halbe Saison ausgestellt. Somit müssen alle Sonderbewilligungen für die Frühjahrsrunde neu beantragt werden. Wir bitten Sie Ihre vollständigen Unterlagen (inkl. aktuelles Arztzeugnis) in der Periode vom 01. Dezember 2023 bis spätestens 31. Januar 2024 einzureichen, dies gilt auch für allfällige neue Gesuche (Eingabestelle für Gesuche: Fussballverband Region Zürich, Abteilung Spielbetrieb, WIN4 Kubus, Grüzefeldstrasse 34, 8400 Winterthur oder [email protected]). Gesuche, welche nach dem 31. Januar 2024 eingereicht werden, können nicht mehr bewilligt werden.
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